Liefer- und Zahlungsbedingungen Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG nachfolgend INTER genannt
1. Geltungsbereich
Sämtliche Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausgeführt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, sie gelten auch nicht, wenn INTER widerspruchslos liefert.
Bei zusätzlichen mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen und sonstigen Nebenabreden bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch Inter.
2.) Lieferung und Leistung
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Kai bzw. Lager Hamburg.
INTER Lieferungen erfolgen im innerdeutschen Verkehr nach den Geschäftsbedingungen beim Verkehr mit Obst und Gemüse ( AGBAG ) und im grenzüberschreitenden Verkehr nach COFREUROP in der jeweils gültigen Fassung.
Die Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt, daß INTER vom jeweiligen Lieferanten selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird, ebenso vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, Streik, von INTER nicht zu vertretende Eingriffe nationaler und internationaler Behörden und Terrorismus. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Eine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Käufer wegen Verlängerung der Lieferfrist besteht nicht.
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung im Sinne des § 321 BGB ein, was insbesondere im Falle der Stellung eines Insolvenzantrages oder der Zahlungseinstellung INTER gegenüber der Fall ist, ist INTER berechtigt, sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten.
INTER ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Gewichtsverluste während des Transportes gehen zu Lasten des Käufers. Gebinde und Paletten bleiben Eigentum der INTER und sind INTER zurückzugeben.
2.a) Erläuterungen
- Handelsklassen: Klasse Extra / 1. Klasse / 2. Klasse, Kennzeichnung auf der Verpackung.
Sofern nicht anders vermerkt, handelt es sich um 2. Klasse
- Behandlung: Kennzeichnung auf der Verpackung, sonst Vermerk in der Rechnungszeile:
1 = nach der Ernte unbehandelt
2 = gewachst
3 = konserviert mit Orthophenylphenol
4 = konserviert mit Thiabendazol
3.) Preise
Grundsätzlich gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise zuzüglich
der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
4.) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der INTER bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung sowie bis zur Zahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebengeschäfte.
Ware, an der INTER (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als “Vorbehaltsware“ bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen und zu verarbeiten, solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund, bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an INTER ab. INTER ermächtigt den Käufer widerruflich, die an INTER abgetretenen Forderungen für dessen Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5.) Aussonderung, Ersatzaussonderung
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Käufer auf das Eigentum von INTER hinweisen. INTER behält sich ausdrücklich das Recht auf Aussonderung bzw. Ersatzaussonderung gemäß §§ 47 und 48 Insolvenzordnung vor.
6.) Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen der INTER ohne Abzug sofort zahlbar. Der Käufer ist nicht berechtigt gegenüber Rechnungsforderungen der INTER mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Bei Überschreiten der Fälligkeiten behält sich INTER vor, Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz der EZB ( Europäischen Zentralbank ) zu berechnen. Bei Zahlung durch Scheck gilt erst dessen Einlösung als Erfüllung.
7.) Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Sitz der INTER
Für sämtliche gegenwärtige oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
8.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder durch geänderte Gesetzgebung oder Rechtsprechung unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen einvernehmlich durch eine angemessene Regelung ersetzt werden, so daß der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.